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Allgemeine Lizenzbedingungen der Artcover GmbH
Stand Februar 2010
1. Zustandekommen der Nutzungsvereinbarung
1.1. Diese Allgemeinen Lizenzbedingungen der Artcover GmbH regeln die Überlassung und Nutzung von Motiven, die der Inhaber der Nutzungsrechte an dem Motiv (nachfolgend „Vertragspartner" genannt) in der Community-Plattform der Artcover GmbH (nachfolgend „Artcover“ genannt) zur Verfügung stellt.
1.2. Der Begriff „Motiv" im Sinne dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen umfasst alle bildlich darstellbaren Motive, für die der Vertragspartner über die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt. Darunter fallen auch gewerbliche Schutzrechte, soweit der Vertragspartner als Inhaber oder ausschließlicher Lizenznehmer des Schutzrechtes berechtigt ist.
1.3. Eine Vereinbarung zwischen Artcover und dem Vertragspartner über die Nutzung eines Motivs kommt wird geschlossen, indem der Vertragspartner im Rahmen der Online-Registrierung auf der Internetseite von Artcover das Angebot zum Abschluss einer Motiv-Nutzungsvereinbarung bezüglich eines Motivs nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen übermittelt. Der Vertragspartner hat danach die Möglichkeit, über sein Benutzerkonto Motive an die Community-Plattform zu senden. Die Nutzungsvereinbarung wird wirksam, wenn Artcover nach Prüfung des jeweiligen Angebotes gegenüber dem Vertragspartner per E-Mail die Annahme durch Freischaltung der Motive für den Marktplatz erklärt.
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2. Nutzungsrechte
2.1. Der Vertragspartner räumt Artcover das Recht ein, das mit einem Angebot zum Abschluss einer Nutzungsvereinbarung übermittelte Motiv zu nutzen, insbesondere zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder Produkte von Artcover mit dem Motiv des Vertragspartners zu bedrucken und solchermaßen bedruckte Produkte (nachfolgend: "Vertragsprodukte" genannt) zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, anzubieten und zu vertreiben.
2.2. Artcover ist weiter berechtigt, das Motiv und dessen Bezeichnungen auf Verpackungsmaterial und in der Werbung zu benutzen und es aktiv zu bewerben.
2.3. Lizenzierte Motive können im Rahmen der technischen Möglichkeiten von Artcover individualisiert werden.
2.4. Die Nutzungsrechte werden nicht ausschließlich, räumlich unbeschränkt und zeitlich unbefristet eingeräumt.
2.5. Mit der Gewährung von Nutzungsrechten gemäß Ziffer 2.1 erhält Artcover auch das Recht, Unterlizenzen zu erteilen. Artcover ist insbesondere berechtigt, das jeweilige Motiv des Vertragspartners auf der Plattform von Artcover selbst zu nutzen bzw. ihren anderen Vertragspartnern und Kunden die Nutzung der Motive oder Motivprodukte auf der Grundlage dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen zu gestatten.
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3. Nutzungspflichten
Mit dem Zustandekommen einer Nutzungsvereinbarung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen erwirbt der Vertragspartner keinen Anspruch auf Veröffentlichung des von ihm übermittelten Motivs auf der Community-Plattform oder auf Nutzung der Motive durch Artcover in sonstiger Weise. Artcover ist jederzeit berechtigt, die Veröffentlichung eines Motivs nach eigenem Ermessen zu verhindern oder zu unterbinden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Zweifel an der Berechtigung des Vertragspartners zur Lizenzierung des Motivs bestehen oder von Dritten geltend gemacht werden mit der Folge, dass durch die eingeräumte Nutzung des Motivs Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden bzw. verletzt werden könnten. Gleiches gilt, wenn die Veröffentlichung oder Nutzung des Motivs gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen könnte.
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4. Lizenzgebühren
4.1. Im Falle des Zustandekommens eines Lizenzvertrages auf der Grundlage dieser Lizenzbedingungen ist Artcover verpflichtet eine laufende Lizenzgebühr für die Nutzung eines Motivs, in der vor Hochladen des Motivs mit dem Vertragspartner vereinbarten Höhe zu zahlen. Die Berechnung der Lizenzgebühren erfolgt auf der Grundlage der verkauften und vom Kunden bezahlten Stück von Vertragsprodukten auf denen das lizenzierte Motiv aufgebracht wurde. Die jeweilige Lizenzgebühr beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer.
4.2. Die Abrechnung und Auszahlung der Lizenzgebühren an den Vertragspartner erfolgt vierteljährlich nach Ende eines Kalenderquartals. Ein Auszahlungsanspruch entsteht erst ab einer Mindestprovisionshöhe pro Quartal von EUR 10,00 für Vertragspartner im Inland und EUR 50,00 für Vertragspartner im Ausland. Übersteigt das Guthaben einen Betrag von EUR 100,00, kann der Vertragspartner die Auszahlung jederzeit einfordern, jedoch nicht öfter als einmal pro Monat. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Vertragspartner bezeichnete Konto. Bei der Bezeichnung von im Ausland geführten Bankkonten, gehen etwaige Gebühren oder Bankprovisionen zu Lasten des Vertragspartners. Hat ein Vertragspartner Ansprüche auf Lizenzgebühren in einer geringeren Höhe erworben, werden diese erst nach Kündigung aller Lizenzverträge gemäß Ziffer 8.2 bzw. 8.3 und Löschung seines Benutzerkontos an den Vertragspartner vergütet, und zwar spätestens innerhalb von 6 Monaten. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner innerhalb dieses Zeitraumes von 6 Monaten ab Wirksamkeit der Kündigung einen neuen Vertrag mit Artcover über Motivnutzung abschließt. In diesem Fall beginnt mit dem neu abgeschlossenen Vertrag ein neuer Abrechnungszeitraum gemäß Satz 1 dieses Absatzes.
4.3. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, seine jeweils gültige Bankverbindung gegenüber Artcover anzugeben. Für die Übermittlung falscher Daten haftet der Vertragspartner. Sofern der Vertragspartner in Deutschland umsatzsteuerpflichtig registriert ist, ist er auch dafür verantwortlich, Artcover eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer zu benennen und entsprechend nachzuweisen. Bei fehlendem Nachweis erfolgt die Auszahlung der Lizenzgebühren ohne Umsatzsteuer. Bei Vertragspartnern mit Sitz außerhalb Deutschlands erfolgt die Auszahlung grundsätzlich netto. Außerhalb Deutschlands ansässige gewerbliche Kunden sind ebenfalls dazu verpflichtet, eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Artcover zu hinterlegen.
4.4. Der Anspruch des Vertragspartners auf Zahlung einer Lizenzgebühr (Provision) entsteht auch dann, wenn ein Kunde der sprd.net AG mehrere Motive von verschiedenen Vertragspartnern für ein Produkt auswählt. In diesem Falle erhält jeder Vertragspartner der sprd.net AG die ihm für die Nutzung seines Motivs jeweils zustehende Lizenzgebühr (Provision).
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5. Schutzrechte Dritter
5.1. Der Vertragspartner versichert, dass er das Motiv, das er nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen Artcover zur Nutzung überlässt, selbst entworfen hat oder dass er Inhaber der für die gegenüber Artcover erfolgende Rechtegewährung notwendigen Nutzungsrechte an dem Motiv ist.
5.2. Der Vertragspartner versichert, hinsichtlich der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen von ihm zu Gunsten Artcover eingeräumten Rechte allein und ausschließlich verfügungsberechtigt zu sein.
5.3. Der Vertragspartner versichert, dass ihm Rechte Dritter, die einer Nutzung des Motivs durch Artcover nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen entgegenstehen oder entgegenstehen könnten, nicht bekannt sind.
5.4. Der Vertragspartner versichert, dass das jeweilige Motiv, das er Artcover zur Nutzung überlässt, auch im Einklang mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz, steht und nicht gegen strafrechtliche Verbote verstößt.
5.5. Artcover behält sich für den Fall, dass Dritte Ansprüche wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung eines Motivs des Vertragspartners geltend machen, den Einbehalt der Lizenzgebühren bis zu endgültigen Klärung der rechtlichen Auseinandersetzung vor.
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6. Haftung/Freistellung
6.1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die Artcover dadurch entstehen, dass die Nutzung des von dem Vertragspartner nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen lizenzierten Motivs, insbesondere die Veröffentlichung und Vervielfältigung, Rechte Dritter verletzt oder gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt.
6.2. Diese Haftung des Vertragspartners schließt sämtliche Schäden von Artcover in Form von Kosten für die Rechtsverfolgung sowie Kosten und Schadensersatzbeträge ein, die Artcover von einem Gericht wegen der Nutzung des Motivs des Vertragspartners auferlegt werden oder in einem Vergleich enthalten sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Artcover von sämtlichen vorgenannten Kosten und Schadensersatzforderungen freizustellen.
6.3. Artcover haftet, sofern der Vertragspartner Ansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht von Artcover, ihrer leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung von Artcover für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen.
6.4. Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer, d. h. eine natürliche oder juristische Person, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt ergänzend zu Ziff. 6.3 dieser Vereinbarung, dass bei Fahrlässigkeit die Haftung von Artcover auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung von Artcover wegen Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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7. Laufzeit/Kündigung
7.1. Die Nutzungsvereinbarung zwischen Artcover und dem Vertragspartner auf der Grundlage dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
7.2. Diese Vereinbarung endet, wenn eine der Parteien sie mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen jeweils zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigt. Ungeachtet der vorgenannten Kündigungsfristen haben beide Parteien jederzeit das Recht, Motive von der Artcover Community Plattform zu löschen. Soweit das jeweilige Motiv von Partnern von Artcover im Rahmen von Unterlizenzen übernommen worden ist, erfolgt die Löschung des jeweiligen Motivs in den jeweiligen Onlineshops im Rahmen der vorgenannten Kündigungsfrist.
7.3. Das Recht beider Parteien, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund, ggf. auch fristlos, zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn eine der Parteien gegen die ihr nach diesen Allgemeinen Lizenzbedingungen obliegenden Verpflichtungen verstößt und diesen Verstoß nicht abstellt, nachdem sie unter Setzung einer angemessenen Frist von der anderen Partei dazu aufgefordert worden ist. Ein wichtiger Grund ist darüber hinaus dann gegeben, wenn der Vertragspartner Artcover ein Motiv übermittelt, dessen Nutzung nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte und gewerbliche Schutzrechte, sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen zum Schutz Dritter, z. B. Jugendschutzgesetze, verletzt.
7.4. Im Falle einer Kündigung wird Artcover das Motiv des Vertragspartners innerhalb von drei Werktagen von dem Marktplatz löschen. Soweit das Motiv von Partnern von Artcover übernommen worden ist, erfolgt die Löschung im Rahmen der 14tägigen Kündigungsfrist. Die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Verwendung des Motivs bei Artcover eingegangenen Bestellungen werden vollständig ausgeführt. Artcover stellt dem Vertragspartner für sämtliche bis zur Vertragsbeendigung entstandenen Lizenzgebühren eine Abschlussrechnung zur Verfügung.
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8. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Artcover ist es gestattet, gegenüber Forderungen des Vertragspartners mit eigenen Gegenforderungen aufzurechnen, soweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unstrittig ist. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von Artcover mit Gegenforderungen des Vertragspartners ist nur nach vorheriger Absprache mit Artcover zulässig und nur insoweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unstreitig ist. Dies gilt sinngemäß auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Vertragspartner.
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9. Schlussbestimmungen
9.1. Lieferungen und Leistungen von Artcover unterliegen ausschließlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Artcover sowie diesen Allgemeinen Lizenzbedingungen. Der Geltung von Lizenz,- oder sonstigen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.
9.2. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Artcover wird etwaige Änderungen dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen auf ihrer Website veröffentlichen und die Vertragspartner per E-Mail informieren. Sofern ein Vertragspartner nach einer solchen Benachrichtigung weiterhin Motive für die Nutzung auf der Community Plattform von Artcover zur Verfügung stellt, gelten die Änderungen als anerkannt.
9.3. Als Schriftform im Sinn dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen gelten Erklärungen per Telefax, Brief und E-Mail.
9.4. Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Lizenzbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.5. Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann oder um ein Unternehmen im Sinne des § 14 BGB mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland handelt, ist das Landgericht Offenbach für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Lizenzbedingungen ausschließlich zuständig,.
9.6. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.